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Ausbildungen im Wasserrettungsdienst

Die hohen und unterschiedlichen Anforderungen im Wasserrettungsdienst machen zusätzliche Ausbildungen der Einsatzkräfte nötig.

Um grundsätzlich als Rettungsschwimmer eingesetzt zu werden, muss man Inhaber des deutschen Rettungsschwimmabzeichens silber sein und einen Erste-Hilfe-Kurs besucht haben. Beides darf nicht älter als 2 Jahre sein. Neben der Teilnahme an den regulären Kursen besteht für aktive Einsatzkräfte auch die Möglichkeit, in der freien Trainingszeit individuell (nach vorheriger Absprache) ihr Rettungsschwimmabzeichen abzulegen.

Über die grundlegende Qualifikation als Rettungsschwimmer hinaus sind die meisten Einsatzkräfte durch absolvieren der Fachausbildung Wasserrettungsdienst zum Wasserretter weiter gebildet. Dies ist eine Art Grundausbildung, sie wird für den Erwerb vieler spezialisierter Ausbildungen voraus gesetzt. Die entsprechenden Lehrgänge der Fachausbildung führen wir in Pulheim durch, wenn Bedarf daran besteht.

Nach dem Absolvieren der Fachausbildung besteht für die Einsatzkräfte bei entsprechendem Bedarf und Eignung die Möglichkeit, an weiteren Spezialausbildungen teil zu nehmen. Beispiele hierfür sind der Erwerb von Bootsführerscheinen für Motorrettungsboote, die Ausbildung zum Funker, Sanitäter oder zur Führungskraft. Diese Lehrgänge werden in aller Regel in Kooperation mit anderen Gliederungen oder im Landesverband durchgeführt.

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