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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Pulheim e.V. findest du hier .

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Teilnahmebedingungen für Seminare der Ortsgruppe Pulheim

Die Teilnahmebedingungen gelten für Lehrgänge, Seminare und andere Veranstaltung der DLRG Ortsgruppe Pulheim e.V. (im Folgenden DLRG Pulheim genannt) gleichermaßen. Soweit Jugendfahrten oder Lehrgänge anderer Veranstalter auf dieser Webseite angeboten werden, dient dieses Portal ausschließlich der Sammlung von Anmeldungen. Es gelten die Teilnahmebedingungen des jeweiligen Veranstalters, der in der Ausschreibung genannt ist.

Aus Verständlichkeitsgründen wird im weiteren Verlauf von Lehrgang gesprochen. Die verwendete Bezeichnung Teilnehmer schließt alle Geschlechter ein.

Anmeldung

Soweit die Lehrgangsausschreibung nichts anderes vorsieht, erfolgt die Lehrgangsanmeldung über das Online-Anmeldeverfahren. Andere Formen der Anmeldung können nicht berücksichtigt werden. Folgende Angaben sind pro Teilnehmer erforderlich: Lehrgangsnummer oder Lehrgangsname, Vor- und Nachname, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, und ggf. Name der Gliederung

1. Veranstalter
Soweit nicht anders angegeben ist der Veranstalter der Lehrgänge:

DLRG Ortsgruppe Pulheim e.V.
Sinnersdorfer Straße 55-57
50259 Pulheim

Registergericht: Amtsgericht Köln
Registernummer: 43 VR 300609

Bei Fragen wenden Sie sich bitte mit der Lehrgangsnummer und –titel an:
seminare@pulheim.dlrg.de

2. Teilnahmevoraussetzungen
Die Teilnahme an Lehrgängen kann mit Zulassungsvoraussetzungen verbunden sein. Diese richten sich u.a. nach den jeweils gültigen Prüfungsordnungen der DLRG. Diese werden für jeden Lehrgang zusätzlich in der Ausschreibung genannt.
Für die Erfüllung dieser Voraussetzungen ist jeder Teilnehmer persönlich verantwortlich, wobei spätestens zu Beginn des Lehrgangs alle Voraussetzungen erfüllt und nachgewiesen werden müssen.
Eine Teilnahme kann ausschließlich mit Nachweis der geforderten Voraussetzungen erfolgen. Eingereichte Unterlagen werden weder zurückgeschickt noch aufbewahrt. Die Lehrgangsleitung ist berechtigt Teilnehmer mit fehlender Anmeldung oder fehlender Voraussetzungen jederzeit vom Lehrgang auszuschließen. Eine Erstattung der angefallenen Gebühren ist nach Ausschluss nicht möglich. Soweit eine Zahlung per Rechnung oder bar erfolgt, muss der Teilnehmerbeitrag trotz Ausschlusses in voller Höhe gezahlt werden. Der Beitrag wird bei Ausschluss sofort fällig.

3. Teilnehmerbeitrag
Der in der Ausschreibung genannte Teilnehmerbeitrag muss bis spätestens eine Woche vor Lehrgangsbeginn auf dem folgenden Konto der DLRG Pulheim eingegangen sein, es sei denn, es ist Barzahlung vereinbart.

Bankverbindung:
Kreissparkasse Köln
IBAN: DE94 3705 0299 0126 0006 54
BIC: COKSDE33

Mit der Überweisung sind der Name und die Lehrgangsnummer bzw. Rechnungsnummer anzugeben.
Bei verspäteter oder fehlender Zahlung kann der Teilnehmer von der Teilnahme ausgeschlossen werden.
Die Nichtinanspruchnahme einzelner Unterrichtseinheiten berechtigt nicht zu einer Ermäßigung der Lehrgangsgebühren.

4. Vergabe der Lehrgangsplätze durch die DLRG Pulheim
Grundsätzlich werden die zur Verfügung stehenden Plätze in der Reihenfolge des Anmeldungseingangs vergeben. Gehen mehr Anmeldung ein als Lehrgangsplätze zur Verfügung stehen, werden die überzähligen Teilnehmer auf die Warteliste übernommen. Eine Teilnahme kann jedoch nur nach Freiwerden eines Lehrgangsplatzes erfolgen. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht in keinem Fall.
Der künftige Teilnehmer erhält eine E-Mail mit allen weiteren organisatorischen Hinweisen vor Lehrgangsbeginn.

5. Abmeldung durch den Teilnehmer
Der Teilnehmer kann jederzeit durch schriftliche Mitteilung an oben genannten Veranstalter zurücktreten. Es wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 10,- erhoben, soweit der Rücktritt bis 1 Woche vor Lehrgangsbeginn erfolgt. Bereits gezahlte Lehrgangsbeiträge werden zurückerstattet. Erfolgt der Rücktritt bis 3 Tage vor Lehrgangsbeginn, werden zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr 50% des Teilnehmerbeitrags berechnet. Bei einem späteren Rücktritt werden die Teilnehmerbeiträge in voller Höhe berechnet. Bei Krankheit besteht ohne Vorlage einer amtlichen Bescheinigung oder eines ärztlichen Attestes kein Anspruch auf eine Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages. Diese mögliche Rückerstattung kann erst nach Einzelfallprüfung erfolgen.
Die Meldung eines Ersatzteilnehmers mit gleichen Lehrgangsvoraussetzungen ist grundsätzlich möglich. Eine Berücksichtigung liegt im Ermessen des Veranstalters.

6. Lehrgangsänderung
Die DLRG Pulheim behält sich vor, Lehrgänge abzusagen, Termine zu ändern oder den Lehrgangsort zu verlegen. Ein Anspruch auf Erstattung des Teilnehmerbeitrages kann damit nicht begründet werden. Wird kein Ausweichtermin angeboten, werden bereits geleistete Zahlungen ohne weitere Aufforderung zurückerstattet. Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Veranstaltung von dem im Programm angekündigten Referenten geleitet wird.

Organisatorisches

1. Verpflegung
Der Teilnehmerbeitrag enthält die Kosten für die Lehrgangsteilnahme und, sofern in der Ausschreibung bekanntgegeben für lehrgangsbegleitende Unterlagen, sowie für evtl. nichtalkoholische Tagungsgetränke.

2. Fahrtkosten
Alle anfallen Reisekosten (inkl. Fahrt- und Übernachtungskosten) sind vom Teilnehmer selbst zu tragen.

3. Freigabe von Bild-, Film- und Tonaufnahmen
Alle Teilnehmer werden darauf hingewiesen, dass während des Lehrgangs Foto- und Filmaufnahmen von den Lehrgangsteilnehmern angefertigt werden können. Diese Aufnahmen dienen der Darstellung der Lehrgänge in den Medien. Ihre Veröffentlichung bedarf daher im Regelfall keiner zusätzlichen Einwilligung der fotografierten Personen. Die Fotografen tragen darüber hinaus die Sorge, dass die Persönlichkeitsrechte der fotografierten Personen gewahrt bleiben. Weder von den Fotografen noch von den auf den Fotos dargestellten Personen können Honoraransprüche oder Ansprüche auf Namensnennung bei der Veröffentlichung erhoben werden.
Die DLRG Pulheim behält sich vor, während der Lehrgänge angefertigte Bild- und Tonaufnahmen für verbandsinterne Zwecke weiter zu verwenden. Für darüberhinausgehende Zwecke, insbesondere kommerzieller Art, wird die DLRG Pulheim sich im Einzelfall mit der jeweils fotografierten Person in Verbindung setzen, sofern dies im Rahmen der §§ 22, 23 KunstUrhG notwendig ist.
Der Teilnehmer ist mit der Veröffentlichung einverstanden, wenn er nicht spätestens bis zum Veranstaltungsbeginn schriftlich widersprochen hat. Bild-, Film- und Tonaufnahme durch Dritte, die nicht rein privaten Zwecken dienen, bedürfen der Zustimmung durch den Veranstalter.

Datenschutzhinweise

Durch die Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der Erfassung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Lehrgangsabwicklung sowie der Zusendung späterer Informationen einverstanden.
Hinweise nach Art. 13 DSGVO
Veranstalter ist die DLRG Ortsgruppe Pulheim e.V.
Datenschutzbeauftragter: Althammer & Kill GmbH & Co. KG
(Adresse+Kontakt)
Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung: Durchführung der Lehrgänge, Art. 6 Abs 1. Lit. B DSGVO
Empfänger der Daten: DLRG OG Pulheim e.V. und evtl. weitere externe Referenten
Speicherdauer der personenbezogenen Daten: Die Daten werden zur Lehrgangsabwicklung und -abrechnung gespeichert und gelöscht, sobald keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen mehr bestehen.
Teilnehmer haben das Recht auf Auskunft des Verantwortlichen über die betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung oder eines Widerspruchsrechts gegen die Verarbeitung sowie des Rechts auf Datenübertragbarkeit.
Zuständige Aufsichtsbehörde: Teilnehmer haben das Recht sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren.

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